Handelsmarke: | ichidagaki(Ichida-Kaki) |
Registrierung der Marke: | Nr. 5002123 |
Produktbestimmung: | getrocknete Kaki aus der Präfektur Nagano, Iida Stadt, Landkreis Shimoina |
Registrierungsdatum: | 10.11.2006 |
Rechtsinhaber: | Minami Shinshu Agrargenossenschaft Shimoina Gärtnergenossenschaft |
Während die ballaststoffreichen und mit einer vornehmen Süße versehenden Ichida-Kakis, durch ihre handliche, leicht zu verzehrende Größe und außergewöhnliche Schmackhaftigkeit von Jahr zu Jahr beliebter wurden, gelangten in China produzierte getrocknete Kakis, mit der Aufschrift "chinesische Ichida-Kaki" in den Handel. Dies kann man zwar als Beleg für die Beliebtheit und den Bekanntheitsgrad werten, jedoch schadete es auch dem Image des Anbaugebiets der Ichida-Kaki. Die Behörden, Produzenten und Händler wollten vereint die regionale Spezialität der Ichida-Kaki schützen und stellten schließlich den Antrag.
Im Februar 2005 wurde eine Untersuchung zur Stärkung regionaler Marken durch die von der Gemeinde gestützte "Ichida-Kaki-Fördergruppe" durchgeführt. Im Oktober wurde durch einen Patentanwalt eine Informationsveranstaltung zur Markeneintragung abgehalten. Die Agrargenossenschaft Minami Shinshu und die Gärtnereigenossenschaft Shimoina beauftragten im Anschluss als partnerschaftliche Antragsteller den Patentanwalt, die Vorbereitung der Antragsunterlagen voranzutreiben.
Zeitgleich mit dem Rechtserwerb der Handelsmarke durch die Gemeinde, wurde der "Ichida-Kaki-Handelsmarken-Verwaltungsausschuss" eingerichtet, um die Marke "Ichida-Kaki" ordnungsgemäß zu beaufsichtigen.Außerdem wurde eine "Kommission zur Förderung und Unterstützung der Marke Ichida-Kaki" eingesetzt.
Diese wurde von und für die Unternehmer und verbundenen Institutionen, welche sich sowohl für eine Erhaltung und Entwicklung der Marke "Ichida-Kaki" und deren Produktionsverfahren als auch eine Qualitätskontrolle engagieren. Dabei wird mit den Produzenten, Lieferanten und Händlern der Ichida-Kakis kooperiert und zusammen gearbeitet.
Beim "Ichida-Kaki-Handelsmarken-Verwaltungsausschuss" können Unternehmer, welche die Ichida-Kaki produzieren, vertreiben oder die Handelsmarke benutzen wollen, eine "Kooperationsvereinbarung für die Verwendung der Handelsmarke" einreichen. Nachdem die Prüfung der Dokumente und des Geschäftsbetriebs auf Grundlage der "Richtlinien für die Verwendung der Gebietskörperschafts-Handelsmarke Ichida-Kaki" durchgeführt und die Zulassung erteilt wurde, wird eine Vereinbarung zur Markengebung und Verwendung der Handelsmarke geschlossen.
Die "Ichida-Kaki-Marken-Fördergesellschaft" veranstaltet zweimal jährlich Schulungen zur Qualitätskontrolle und -Förderung, zum Hygienemanagement bei der Nahrungsmittelverarbeitung sowie zur Steigerung der Markenbewusstheit. Darüber hinaus wird jedes Jahr ein "Gesundheitsmanagement-Handbuch" und eine "Gesundheitsmanagement-Checkliste " angefertigt, um die Sorgfalt der Produzenten und Unternehmer zu gewährleisten.
Um Ichida-Kaki im Rahmen der für die Marke festgelegten Normen auf den Markt zu bringen, wurden die Ichida-Kaki-Qualitätsnormen entwickelt. Gleichzeitig findet jedes Jahr eine Ausstellung (Ichida-Kaki Wettbewerb) statt, um die Markenqualität und Fortschritte bei den Produzenten zu fördern.
Auch als Antwort auf die "chinesischen Ichida-Kakis" wurde ein Logo für die Handelsmarke entwickelt. Dies signalisiert, dass die Ichida-Kakis entsprechend der Verwendungsnormen produziert wurden und trägt zur Differenzierung bei. Gleichzeitig wurden Plakate und Flyer gefertigt, die in Einzelhandelsgeschäften und auf Märkten die Marke "Ichida-Kaki" für den Endverbraucher attraktiver machen sollen. Der Vertrieb ins Ausland wurde ebenfalls vorangetrieben. In China, Hong Kong und Taiwan wurde die Registrierung der Handelsmarke beantragt und im April 2009 konnte die Handelsmarke in Hong Kong und im Juli 2010 in Taiwan eingetragen werden.